Vertreterzulage - Besoldungslexikon von A bis Z

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Besoldungslexikon:

Vertreterzulage

Mehr als zwei Mio. Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst des Bundes und der Länder haben einen Besoldungsanspruch. Die Grundlage für die Besoldungsbezüge ist die Eingruppierung in der Besoldungstabelle sowie das Besoldungsdienstalter (BDA).

Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie die Besoldungsgesetze in den Ländern regeln die genauen details. In dieser Themenübersicht von A bis Z erläutern wir die wichtigsten Begriffe rund um die "Besoldung",


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