Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung) - Übersicht -

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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung) - Übersicht -

vom 27. Mai 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 597, 598)

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften 

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage

 

2. Abschnitt
Einzeln abzugeltende Erschwernisse

1. Titel - Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen

§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage

§ 4a Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit

§ 5 Ausschluß der Zulage durch andere Zulagen

§ 6 Sonstiger Ausschluß der Zulage

§ 6a (weggefallen)

 

2. Titel - Zulage für Tauchertätigkeit

§ 7 Allgemeine Voraussetzungen

§ 8 Höhe der Zulage

§ 9 Berechnung der Zulage

 

3. Titel - Zulagen für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen

§ 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition und für besonders gefährliche Munitionserprobungen

§ 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler

 

4. Titel - Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern, an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes

§ 12 Allgemeine Voraussetzungen

§ 13 Höhe der Zulage

§ 14 Berechnung der Zulage

§ 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes

 

5. Titel - Zulagen für Klimaerprobung und Unterdruckkammerdienst

§ 16 Zulage für Klimaerprobung

§ 16a Zulage für Soldaten im Unterdruckkammerdienst

 

6. Titel - Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter

§ 17 Allgemeine Voraussetzungen und Höhe der Zulage

 

7. Titel - Notfallsanitäterzulage

§ 17a Notfallsanitäterzulage

 

3. Abschnitt
Zulagen in festen Monatsbeträgen

§ 18 Entstehung des Anspruchs

§ 19 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit

§ 20 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst

§ 21 Zulagen für den Krankenpflegedienst

§ 22 Zulage für Beamte in besonderen Bereichen der Landespolizei und des Verfassungsschutzes

§ 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

§ 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen 

§ 23a Zulage im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts 

§ 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe

§ 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote 

§ 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe

§ 23e Zulage für Kampfschwimmer und Minentaucher 

§ 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes

§ 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst

§ 23h Zulage für Fallschirmspringer

§ 23i Zulage im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Radarführungsdienst

§ 23j Zulage für Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst

§ 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen

§ 23l Zulage für Bergführer

§ 23m Zulage für Soldaten im Kommando Spezialkräfte

§ 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung


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Red 20231128

 

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