Stellenzulagen in Hessen

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Stellenzulagen nach dem Besoldungsrecht in Hessen

 

Allgemeine Stellenzulage ab 1. März 2010 (Monatsbeträge)

 

 Besoldungsordnungen A und B   Euro 

Mittlerer Dienst 

 

 

 

- A 5 bis A 8

 

 

 

- A 9 bis A 10

 .

17,59

68,80

 Gehobener Dienst A 9 bis A 13 76,47  
 Höherer Dienst A 13 76,47 
 Link-TIPP: Zu den Besoldungstabellen A, B, C und W sowie R in Hessen  

 


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