Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin ab 01.01.2021

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Berlin 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
sowie Anwärter/innen, Richter und Professoren

 

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus).

Durch den jahrelangen Stillstand (von 2004 bis 2010) bei der Beamtenbesoldung in Berlin hat dazu geführt, dass die gewährte Besoldung mindestens bis ins jahr 2015 verfassungswidrig zu niedrig war, wie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 ausdrücklich festgestellt hat. Ob durch die Erhöhung zum 01.04.2019 um 4,3 Prozent sowie um 4,3 Prozent zum 01. Februar diese Unteralimentation beseitigt wurde, ist noch offen. Dem Berliner Parlament liegt ein Gesetzentwurf vor, mit dem die Besoldung ab 01.01.2021 angehoben werden soll. Die A-Tabelle haben wir im Entwurf ins Buch genommen, die
weiteren Besoldungstabellen haben den Stand ab 01.02.2020.

 

Besoldungstabelle A – ab 01.02.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag.

Mehr Informationen zur Besoldung in Berlin finden Sie unter www.besoldung-berlin.de 


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