Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 26 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

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Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 26 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.


 

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