Thüringen: Besoldung, Besoldungsrecht sowie Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Professoren und Richter des Landes Thüringen 1. Dezember 2022

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Thüringen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Thüringen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen.

Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro).

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Thüringen hat das Tarifergebnis zum 01.12.2022 auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen übertragen. Thüringens Landes- und Kommunalbeamte haben eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro (Anwärter 650 Euro) erhalten. Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie auf
diesen beiden Seiten.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen findet man unter www.besoldung-thueringen.de

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 6   2.541,21 2.610,68 2.680,14 2.749,61 2.819,05 2.888,54 2.958,01 3.027,44       
A 7   2.615,70 2.702,41 2.789,08 2.875,77 2.962,47 3.049,17 3.111,07 3.173,00  3.234,95    
A 8   2.703,67 2.777,74 2.888,83 2.999,93 3.111,02 3.222,15 3.296,21 3.370,24 3.444,36  3.518,40  
A 9   2.869,96 2.942,85 3.061,43 3.179,98 3.298,58 3.417,15 3.498,65 3.580,21 3. 661,68 3.743,22   
A 10   3.039,93 3.139,80 3.289,64 3.439,48 3.589,33 3.739,16 3.839,08 3.940,99 4.043,15 4.145,36  
A 11     3.479,61 3.633,16 3.786,67 3.942,26 4.099,34 4.204,06 4.308,77 4.413,52 4.518,20 4.622,93
A 12     3.730,02  3.914,50 4.101,75 4.289,03 4.476,30 4.601,12 4.725,95 4.850,80 4.975,71 5.100,48
A 13       4.387,99 4.590,17 4.792,42 4.994,63 5.129,44 5.264,24 5.399,06 5.533,90 5.668,72
A 14       4.597,66 4.858,84 5.120,04 5.381,23 5.555,34 5.729,49 5.903,62 6.077,78 6.251,92
A 15            5.622,79 5.909,97 6.139,71 6.369,45 6.599,18 6.828,95 7.058,68
A 16           6.202,22 6.534,35 6.800,07 7.065,78 7.331,48 7.597,20 7.862,89

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Tabelle 1 

Familienzuschlag nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 38

Betrag in Euro

1. Stufe 1 nach § 38 Abs. 1                                                                                                    

160,38

Stufe 1 nach § 38 Abs. 2:
Familienzuschlag für das
a) erste zu berücksichtigende Kind
b) zweite zu berücksichtigende Kind
c) dritte zu berücksichtigende Kind
d) vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 

       

        295,33
        478,78
        751,44
       726,77

 

Tabelle 2

Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2 Betrag in Euro
1. in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8
2. in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12:

      134,77
      141,13

 


 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9 B 10
  8.178,19    8.659,72 9.164,05 9.742,71 10.289,11 10.820,67 11.374,63 12.062,48 14.198,53

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.916,12 4.050,96 4.185,75 4.320,57 4.455,40 4.590,17 4.725,00 4.859,82
 C 2  3.948,35 4.123,36 4.337,36 4.551,39 4.765,39 4.979,40 5.193,39 5.407,38
 C 3  4.297,14 4.539,46 4.781,77 5.024,10 5.266,41 5.508,74 5.751,03 5.993,33
 C 4  5.424,13 5.667,09 5.910,07 6.153,02 6.396,00 6.638,97 6.881,90 7.124,84
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.994,63 5.129,44 5.264,24 5.399,06 5.533,90 5.668,72  
 C 2  5.621,41 5.835,40 6.049,40 6.263,40 6.477,41 6.691,41 6.905,42
 C 3  6.235,68 6.477,98 6.720,29 6.962,63 7.204,92 7.447,22 7.689,52
 C 4  7.367,80 7.610,77 7.853,72 8.096,67 8.339,65 8.582,59 8.825,55

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  Betrag
 W 1 4.933,74
 W 2 6.334,17
 W 3 7.140,47

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1 4.472,15  4.673,60 4.779,63 5.053,18 5.326,68 5.600,26 5.873,80 6.147,32 6.420,85 6.694,40 6.967,92  7.241,49
R2     5.434,43 5.707,95 5.981,48 6.255,04 6.528,55 6.802,11 7.075,67 7.349,15 7.622,72  7.896,22
R3 8.659,72                                                                                         
R4 9.164,05
R5 9.742,71
R6 10.289,11
R7 10.820,67
R8 11.374,63
   
   

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                A 6 bis A 8  1.314,24
A 9 bis A 11  1.371,39
A 12   1.519,34
A 13 1.553,00

A 13 mit Zulage nach Anlage 1 Abschnitt ll
Nr.7 Buchst. b oder R 1

 1.589,97

 


 

Ab hier die Tabellen der Vorjahre

 

Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte in Thüringen

Thüringen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Der Freistaat Thüringen wird das Tarifergebnis zum 01.12.2022 auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen übertragen. Thüringens Landes-und Kommunalbeamte erhalten eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro (Anwärter 650 Euro). Damit wird die für alle angestellten Landesbeschäftigten vereinbarte Tarifregelung auf Beamte übertragen. Die Zahlung soll den Beamten voraussichtlich mit den Bezügen für April 2022 (also Ende März) steuerfrei ausgezahlt werden. Von dieser Zahlung ausgeschlossen bleiben die Beamten, die vor dem Stichtag 29.11.2021 in den Ruhestand gegangen sind. Sie erhalten keinerlei Ausgleich für ihren Einsatz in der Pandemie. Ebenso wenig wie die Versorgungsempfänger/innen.

Die derzeit geltenden Besoldungstabellen finden Sie auf dieser Seite. Zum 01.12.2022 werden dann neue Tabellen gelten, wenn die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent angehoben werden.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen findet man unter www.besoldung-thueringen.de ➚

 

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 136,29 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 410,97 Euro.

Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2:
- in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8: 131,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 137,29 Euro

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 106,93 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,43 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,72 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,77 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,83 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung
hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 102,85 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 107,70 Euro

 

 

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allgemeine Stellenzulage – ab 1.1.2021

 


 


 

 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Thüringen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Wie die meisten Länder hat sich der Freistaat Thüringen am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite eingebunden.

Unter www.besoldung-thueringen.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Thüringen.

 

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 136,29 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 410,97 Euro.

Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2:
- in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8: 131,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 137,29 Euro

 

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allgemeine Stellenzulage – ab 1.1.2021

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 106,93 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,43 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,72 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,77 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,83 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung
hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 102,85 Euro
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