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Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte in Thüringen
Die Thüringische Landesregierung hat die neue Gesetzgebungskompetenz zur Besoldung genutzt. Der Aufstieg in den Grundgehaltsstufen soll sich künftig nicht mehr nach dem Besoldungsdienst alter, sondern nach Erfahrungszeiten richten. Die Sonderzahlung wurde in die Grundgehaltstabelle, die Allgemeine Zulage und den Familienzuschlag eingebaut. Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf diesen beiden Seiten.
Unter www.besoldung-thueringen.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Thüringen.
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Allgemeine Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 106,93 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,43 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,72 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,77 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,83 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung
hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 102,85 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 107,70 Euro