Hamburg: Besoldung, Besoldungsrecht sowie Besoldungstabellen ab 1. Dezember 2022

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Hamburg

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Hamburg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HambBesG), welches unter anderem die Gewährung des Grundgehalts neu regelt. Das Grundgehalt steigt nunmehr in nur 7 Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter. Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Hamburg hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. erhöht. Die Anwärtergrundbeträge wurden monatlich um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.Mehr Informationen unter www.besoldung-hamburg.de

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite dokumentiert.

Mehr Informationen unter www.besoldung-hamburg.de

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8        
A 4 2.516,92 2.576,47  2.635,94 2.695,58   2.748,62 2.781,49  2.804,45   2.808,06        
A 5 2.546,07 2.609,49  2.672,58  2.736,08   2.799,22 2.862,53 2.887,79   2.899,05        
A 6 2.585,38 2.661,33 2.736,08 2.804,45  2.872,68 2.941,11  3.009,44  3.037,15         
A 7 2.684,08 2.770,01 2.856,31  2.942,14  3.028,39  3.114,53  3.195,29  3.253,85         
A 8 2.829,73  2.932,28 3.034,61  3.138,30  3.242,15  3.338,32 3.434,65  3.520,45         
A 9 2.949,35  3.056,88 3.164,44  3.274,71  3.384,79  3.492,41 3.599,86 3.690,52       
A 10 3.153,04  3.298,75 3.444,10 3.591,13  3.722,30 3.862,32  4.004,99  4.116,24         
A 11 3.583,36 3.710,68 3.853,05 3.998,34  4.143,64  4.288,92  4.434,21  4.580,37         
A 12 4.007,62 4.156,84   4.306,11 4.455,34  4.604,61  4.753,87  4.903,11  5.044,52         
A 13  4.481,74  4.641,59   4.801,43 4.961,23  5.121,05  5.280,88  5.440,69  5.596,71         
A 14 4.712,91  4.928,21   5.143,51 5.358,81  5.574,09  5.789,40   6.004,69 6.187,25         
A 15 5.739,21 5.930,74   6.122,26  6.301,89  6.481,51  6.661,14   6.840,78 6.974,39           
A 16 6.321,70 6.544,92  6.768,13  6.978,16  7.188,16 7.398,16  7.608,19  7.759,11       
Rhytmus 3 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 6 Jahre 6 Jahre        

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 45 Absatz 1)
Stufe 2
(§ 45 Absatz 2)

alle Besoldungsgruppen 

 

145,96 

 

270,77

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     124,81
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um     385,69

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 3 bis A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu
berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je                                5,11

ab Stufe 3 (§ 45 Absatz 2) für jedes weitere zu
berücksichtigende Kind                                                               
in Besoldungsgruppe A 3 um je                                                    25,56
in Besoldungsgruppe A 3 um je                                                    25,56
und in Besoldungsgruppe A 5 um je                                             15,34

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  6.867,25   7.979,93 8.450,98 8.944,30 9.510,36 10.044,86 10.564,81 11.106,76 11.779,60 13.869,11 14.407,66

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.893,45 4.024,47 4.155,49 4.286,49 4.417,56 4.548,55 4.679,55 4.810,60
 C 2  3.901,61 4.110,41 4.319,23 4.528,04 4.736,87 4.945,68 5.154,46 5.363,26
 C 3  4.280,00 4.516,39 4.752,83 4.989,27 5.225,71 5.462,13 5.698,55 5.934,98
 C 4  5.393,05 5.630,68 5.868,37 6.106,04 6.343,72 6.581,41 6.819,05 7.056,72
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.941,62 5.072,64 5.203,64 5.334,65 5.465,71 5.596,71  
 C 2  5.572,07 5.780,87 5.989,64 6.198,46 6.407,27 6.616,07 6.824,84
 C 3  6.171,38 6.407,82 6.644,25 6.880,70 7.117,10 7.353,51 7.589,97
 C 4 7.294,37 7.532,03 7.769,72 8.007,37 8.245,03 8.482,69 8.720,36

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.882,41
 W 2 5.554,37
 W 3 6.709,96

 

 

Dem Grunde nach geregelt in           Betrag

§ 33
(Grundleistungsbezüge)

Grundleistungsbezüge betragen für Professorinnen und Professoren
der Besoldungsgruppen W2 und W3




747,52 
monatlich

 § 38
(Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezüge)

Der Gesamtbetrag der nach § 38 Absatz 2 Satz 4 für ruhegehaltfähig

erklärten Leistungsbezüge beträgt höchstens

 

 

14.294,52
jährlich

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8      
R1 4.858,20 5.187,08 5.515,98 5.844,88 6.173,77 6.502,62 6.831,53 7.152,76      
R2 5.497,48   5.826,40 6.155,27 6.484,17 6.813,05 7.141,94 7.470,84 7.791,58      
R3 8.558,14                                                                                         
R4 9.051,48
R5 9.617,53
R6 10.152,02
R7 10.672,00
R8 11.213,92
R9 11.886,78
R10 14.571,96

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 


 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 4  1.199,10
A 5 bis A 8  1.318,18
 A 9 bis A 11  1.371,40
A 12  1.509,25

A 13

 1.575,04

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Hamburg 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Hamburg – Besoldungsrecht ab 01.01.2021

neue Besoldungstabellen wird es im Nov. 2022 geben!

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HambBesG), welches unter anderem
die Gewährung des Grundgehalts neu regelt. Das Grundgehalt steigt nunmehr in nur 7 Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter. Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L).>>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Hamburg hat sich für die Übernahme der Tarifvereinbarung auf die ca. 40.000 Beamten ausgesprochen.

Mit einem speziellen Gesetz (Hamburgisches Corona-Sonderzahlungsgesetz) hat Hamburg auch die einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro) gewährt. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.12.2022 erfolgt in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren. Bis zur Besoldungserhöhung gelten die Tabellen auf diesen beiden Seiten.

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 121,41 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 375,18 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 (§ 45 Abs. 2) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppen A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allg. Stellenzulage (§ 48 Abs. 1) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 

Mehr Informationen zur Besoldung in Hamburg finden Sie unter www.besoldung-hamburg.de 


UT RUS 20210624 / 2020


 

Hamburg – Besoldungsrecht 2021

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (Hamb-BesG). Hamburg hat ein Besoldungsgesetz verabschiedet und das Grundgehalt neu geregelt (nur 7 Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter). Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden jeweils am 01.01.2019 sowie am 01.01.2020 um 50 Euro angepasst. Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-hamburg.de  

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 121,41 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 375,18 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 (§ 45 Abs. 2) für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppen A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allg. Stellenzulage (§ 48 Abs. 1) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 

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UT RUS 20210624 / 2020

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