Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldung-Online: Thüringen mit den Besoldungstabellen ab 01. Februar 2025 (html)

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

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Thüringen 

Besoldung-Online.de 

Besoldungsrecht & Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Thüringen – Besoldung-Online.de

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01. Februar 2025

 

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

 

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften >>>zum Wortlaut des Gesetzes

 

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (VersE) übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025. 

 

Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie auf dieser Seite.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen findet man unter www.besoldung-thueringen.de

 

Besoldungsordnung A

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 6     2.885,36 2.962,12 3.038,91 3.115,65 3.192,45 3.269,23 3.345,96       
A 7     2.986,74 3.082,53 3.178,34 3.274,16 3.369,99 3.438,39 3.506,84  3.575,31    
A 8     3.070,00 3.192,78 3.315,56 3.438,34 3.561,16 3.643,02 3.724,83 3.806,75  3.888,58  
A 9     3.252,47 3.383,53 3.514,55 3.645,63 3.776,68 3.866,75 3.956,89  4.046,93 4.137,05   
A 10     3.470,15 3.635,75 3.801,35 3.966,97 4.132,56 4.243,00 4.355,63 4.468,54 4.581,50  
A 11       4.015,41 4.185,08 4.357,03 4.530,64 4.646,38 4.762,11 4.877,88 4.993,57 5.109,32
A 12       4.326,35 4.533,31 4.740,28 4.947,26 5.085,22 5.223,18 5.361,16 5.499,22 5.637,12
A 13         5.073,12 5.296,64 5.520,13 5.669,13 5.818,10 5.967,11 6.116,14 6.265,14
A 14         5.370,04 5.658,74 5.947,40 6.139,84 6.332,31 6.524,76 6.717,25 6.909,70
A 15              6.531,77 6.785,69 7.039,60 7.293,50 7.547,44 7.801,35
A 16             7.221,85 7.515,52 7.809,19 8.102,84 8.396,52 8.690,16

 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

 

Stufe 1 (§ 38 Abs. 1)

Besoldungsgruppen                                                                      

177,25

Stufe 2 und folgende (§ 38 Abs. 2) Familienzuschlag für das
a) erste zu berücksichtigende Kind
b) zweite zu berücksichtigende Kind
c) dritte zu berücksichtigende Kind
d) vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 

     
          326,41
          529,16
          830,50
          803,23

 

Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2                                        
in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12

          148,94            
          155,98

 


Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungs-
gruppe 
B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9 B 10
  9.038,64   9.570,83 10.128,22 10.767,77 11.371,67 11.959,14 12.571,39 13.331,60 15.692,40

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

 Besoldungsgruppe W  Betrag
 W 1 5.452,84
 W 2 7.000,61
 W 3 7.891,75

 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach
Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

                                     
                                                A 6 bis A 8  1.492,02
A 9 bis A 11  1.552,32
A 12   1.708,40
A 13  1.743,92

A 13 + Zulage (Anlage 1 Abschnitt ll
Nr.7 Buchstabe b) oder R 1

 1.782,92

 

 

Mehrarbeitsvergütung

Gültig ab 01.02.2025 (Stundensätze in Euro)

§ 4 Abs. 1 ThürMVergVO                                               
Beamte in den Besoldungsgruppen
A 6 bis A 8                        18,40
A 9 bis A 12                        25,25
A 13 bis A 16 sowie C und W                                34,86
§ 4 Abs. 2 ThürMVergVO
Beamte im Schuldienst                                                  
Nummer 1                         23,48
Nummer 2                         29,07
Nummer 3                         34,49
Nummer 4                                                              40,26

  


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