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Bremen – Besoldungsrecht
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Das Land Bremen hat die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und zum 01.01.2014 das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Bremen erhöht die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten in gleicher Höhe, aber – wie schon in den letzten Jahren – gegenüber dem Tarifabschluss um sechs Monate später. Demnach wird die Besoldung und Versorgung zum 01.07.2017 um 2 Prozent, mindestens aber um 75 Euro erhöht.
Ab 01.07.2018 folgt dann eine weitere Anhebung um 2,35 Prozent. Die Anwärterbezüge werden jeweils zum 01.07.2017 und 01.07.2018 um 35 Euro angehoben.
>>>Die aktuellen Tabellen (2018) finden Sie im folgenden PDF...
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