Schleswig-Holstein: Besoldung, Besoldungsrecht sowie Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Professoren und Richter des Landes Schleswig-Holstein ab 1. Dezember 2022

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Schleswig-Holstein 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Schleswig-Holstein – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus
eingeführt.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Schleswig-Holstein hat das Tarifergebnis auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen zum 01.12.2022 übertragen. Die Umsetzung der Corona-Sonderzahlung – wie im Tarifvertrag – bleibt einer eigenständigen Gesetzesregelung vorbehalten (vgl. Drs. 19/3557). Unter Beachtung der versorgungsrechtlichen
Systematik (insbesondere unter des maßgeblichen Ruhegehaltssatzes) wurden in Schleswig-Holstein die Besoldungs- und Versorgungsbezüge schon ab 1.06.2022 um 0,6 Prozent angepasst. Die aktuellen Tabellen zum 01.12.2022 finden Sie auf dieser Seite.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Schleswig-Holstein findet man unter www.besoldung-schleswig-holstein.de

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 6   2.563,08 2.604,81 2.645,20 2.711,36 2.777,56 2.743,76 2.909,94 2.976,10       
A 7   2.654,95 2.713,04 2.769,43 2.852,72 2.935,98 3.019,29 3.078,73 3.138,22  3.197,72    
A 8   2.768,01 2.813,70 2.893,91 2.971,97 3.078,67 3.185,42 3.256,58 3.327,71 3.398,89  3.470,01  
A 9   2.932,54 2.975,49 3.061,36 3.144,97 3.258,84 3.372,77 3.451,03 3.529,38 3.607,66 3.685,97   
A 10   3.140,27 3.209,04 3.324,93 3.437,96 3.583,88 3.729,84 3.827,10 3.924,42 4.021,68 4.118,97  
A 11     3.581,35 3.699,09 3.813,84 3.925,64 4.075,19 4.174,83 4.274,94 4.376,72 4.478,52 4.580,31
A 12       4.016,17 4.158,98 4.298,30 4.437,77 4.559,10 4.680,44 4.801,80 4.924,47 5.047,99
A 13       4.482,48 4.639,44 4.792,46 4.943,22 5.076,63 5.210,02 5.343,38 5.476,82 5.610,21
A 14       4.710,31 4.924,53 5.137,92 5.346,50 5.519,48 5.692,51 5.865,48 6.038,45 6.211,46
A 15            5.754,07 5.989,19 6.160,97 6.328,20 6.556,44 6.784,68 7.012,90
A 16           6.346,97 6.621,86 6.823,55 7.019,93 7.283,88 7.547,84 7.811,79

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Stufe 1 
(§ 44 Abs. 1 SHBesG)                                                                                                    

148,58

Stufe 1 
(§ 44 Abs. 2 SHBesG)  

 317,06

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um 168,48 Euro
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 435,41 Euro.

 

Anrechnungsbetrag nach § 43 Abs. 2 Satz 1 SHBesG

in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8:                                   131,50 Euro
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12:                                  139,62 Euro

 


 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8 B 9 B 10 B 11
  7.012,90    8.145,74 8.625,33 9.127,63 9.703,93 10.248,14 10.777,49 11.329,23 12.014,29 13.541,40 14.690,01

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 kw 3.900,73 4.029,09 4.157,43 4.286,39 4.417,45 4.548,47 4.679,50 4.810,53
 C 2 kw 3.908,71 4.113,25 4.319,10 4.527,95 4.736,79 4.947,35 5.159,96 5.372,49
 C 3 kw 4.279,88 4.516,33 4.752,79 4.991,75 5.232,48 5.473,19 5.713,89 5.954,60
 C 4 kw 5.402,85 5.644,83 5.886,81 6.128,78 6.370,75 6.612,72 6.854,72 7.096,65
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1 kw 4.943,22 5.076,63 5.210,02 5.343,38 5.476,82 5.610,21  
 C 2 kw 5.585,11 5.797,70 6.010,26 6.222,86 6.435,45 6.648,05 6.860,64
 C 3 kw 6.195,30 6.436,04 6.676,72 6.917,44 7.158,17 7.398,88 7.639,56
 C 4 kw 7.338,62 7.580,59 7.822,60 8.064,56 8.306,54 8.548,50 8.790,48

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  Betrag
 W 1 4.882,95
 W 2 6.402,15
 W 3 7.249,41

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 
R1 4.786,59  4.845,71 5.070,84 5.292,34 5.564,08 5.835,81 6.107,55 6.379,26 6.651,02 6.922,71 7.194,49 
R2   5.561,35 5.784,53 6.002,22 6.214,53 6.486,28 6.758,01 7.029,74 7.301,45 7.573,20 7.844,86 
R3 8.625,33                                                                                         
R4 9.127,63
R5 9.703,93
R6 10.248,14
R7 10.777,49
R8 11.329,23
R9 12.014,29
R10 14.748,19

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                A 6 bis A 8  1.317,18
A 9 bis A 11  1.394,56
A 12   1.562,84
A 13 1.596,53

A 13 + Zulage
(§ 47 Nummer 2 Buchstabe c SHBesG) oder R 1

 

                        1.633,52

 


Red 20230514


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte in Schleswig Holstein ab 01.06.2022

Schleswig-Holstein – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L).>>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Das Land Schleswig-Holstein hat das Tarifergebnis bereits auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen zum 01.12.2022 übertragen. Die Umsetzung der Corona-Sonderzahlung – wie im Tarifvertrag – bleibt einer eigenständigen Gesetzesregelung vorbehalten (vgl. Drs. 19/3557). Unter Beachtung der versorgungsrechtlichen Systematik (insbesondere unter des maßgeblichen Ruhegehaltssatzes) werden in Schleswig-Holstein die Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab 1. Juni 2022 um 0,6 Prozent angepasst. Die entsprechenden Tabellen finden Sie auf dieser Seite.

Zum 01.12.2022 werden dann neue Tabellen gelten, weil die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent steigen.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Schleswig-Holstein finden Sie unter
www.besoldung-schleswig-holstein.de

 

Besoldungstabelle A – ab 1.6.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 1.6.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 122,42 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 379,50 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5

Für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 gibt es abweichende Beträge beim Familienzuschlag für zu berücksichtigende Kinder, die wir hier nicht erläutern. 

 

Besoldungstabelle B – ab 1.6.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 1.6.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 1.6.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 1.6.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 1.6.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

 

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.6.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 


Red 20210715

 

Besoldung Schleswig-Holstein

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Wie die meisten Länder hat sich das Land Schleswig-Holstein am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,01 Prozent (1.1.2019), 3,12 Prozent (1.1.2020) und 1,29 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Des Weiteren hat es im September 2020 ein Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften erlassen, welches weitere Besoldungserhöhungen enthält. Dieses sieht u.a. für die Besoldungsordnungen A und R zum 01.01.2021 jeweils für die erste Stufe eine Anpassung um 3 Prozent, jeweils in der 2. Stufe um 2 Prozent und jeweils in der 3. Stufe um 1 Prozent vor. Zudem wurde bereits jetzt zusätzlich zu der 2021 stattfindenden Tarifrunde zum 1. Juni 2021 eine Linearanpassung von 0,4 Prozent und zum 1. Juni 2022 um weitere 0,6 Prozent gesetzlich normiert. Des Weiteren wurden u.a. die Besoldungsgruppen A 2 und A 3 gestrichen und die Beträge des Familienzuschlags vereinheitlicht.

Die aktuellen Tabellen sind auf dieser Seite eingeblendet.

Unter www.besoldung-schleswig-holstein.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Schleswig-Holstein.

 

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 122,42 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 379,50 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5

Für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 gibt es abweichende Beträge beim Familienzuschlag für zu berücksichtigende Kinder, die wir hier nicht erläutern. 

 

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)


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Red 20210715

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