Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin ab 1. Dezember 2022

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Berlin 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“. Die neu gewählte Landesregierung kündigte an, das in der vergangenen Legislaturperiode erreichte Besoldungsniveau zu halten (mind. dem Besoldungsdurchschnitt der Länder durch die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L zu übernehmen).

Die Besoldungserhöhung ist zum 01.12.2022 in Kraft getreten. Hier die geltenden Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte zum 01. Dezember 2022:

 

Besoldungstabellen ab 01.12.2022

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

Erfahrungs-
zeiten

2 Jahre 3 Jahre     4 Jahre      
      (in den Besoldungsgr. A4–A7 (2 Jahre)     (in den Besoldungsgr. A4–A8 (3 Jahre)      
 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A 5  2.314,42  2.397,93  2.457,76  2.520,40  2.581,55  2.646,88  2.705,36  2.761,53
 A 6  2.365,38  2.435,66  2.568,51  2.636,33  2.697,49  2.768,02  2.830,57  2.897,08
 A 7  2.461,81  2.529,40  2.614,11  2.768,02  2.861,84  2.941,17  3.003,75  3.115,78
 A 8  2.603,80  2.780,97  2.893,05  3.005,09  3.170,53  3.260,47  3.328,93  3.394,69
 A 9  2.762,61  2.857,77  3.005,09  3.173,23  3.296,70  3.449,71  3.539,27  3.626,02
 A 10  2.963,48  3.089,81  3.296,70  3.506,24  3.659,09  3.811,96  3.952,43  4.068,10
 A 11  3.396,03  3.592,96  3.792,66  3.993,72  4.125,94  4.269,17  4.439,93  4.544,58
 A 12  3.649,44  4.024,01  4.125,94  4.398,62  4.523,92  4.767,68  4.861,32  5.030,73
 A 13  4.310,46  4.532,21  4.753,91  4.977,00  5.186,34  5.285,50  5.494,82  5.604,97
 A 14  4.537,69  4.822,76  5.138,15  5.419,07  5.610,51  5.795,03  5.993,35  6.197,15
 A 15  5.566,42  5.854,24  6.022,26  6.220,57  6.418,88  6.615,81  6.776,94  7.012,44
 A 16  6.147,59  6.447,81  6.676,41  6.905,03  7.132,26  7.360,85  7.589,46  7.813,95
                 
                 

 

 

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Familienzuschlag nach § 40 BBesG BE Besoldungsgruppen A 5 - A 8 übrige Besoldungsgruppen
FZ Stufe 1 142,92 Euro 150,10 Euro

 

Der Familienzuschlag der Stufe 1 erhöht sich um die jeweiligen Beträge pro zu berücksichtigendem Kind

FZ Stufe 2 (1. Kind)
FZ Stufe 3 (2. Kind)
FZ Stufe 4 (3. Kind)
FZ Stufe 5 und höher (4. und weitere Kinder)

128,39 Euro
128,39 Euro
819,76 Euro
678,99 Euro


Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 erhöht sich der Familienzuschlag für das erste zu berücksichtigende Kind (Stufe 2) und das zweite zu berücksichtigende Kind (Stufe 3)

Erhöhungsbeträge BesGr A 5 BesGr A 6 BesGr A 7 BesGr A 8
Fz Stufe 2 (1.Kind)   168,96 Euro  122,02 Euro    29,36 Euro        -
Fz Stufe 3 (2.Kind)   186,05 Euro  190,14 Euro 197,89 Euro  94,28 Euro

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe in derselben Erfahrungsstufe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbeitrag zusätzlich gewährt.

 

Anrechnungsbetrag gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Landesbesoldungsgesetz Berlin

BesGr A 5 bis A 8 129,23
BesGr A 9 bis A 12 137,21

 

 

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7.006,72
B 2 8.151,04
B 3 8.635,50
B 4 9.142,92
B 5 9.725,03
B 6 10.274,77
B 7 10.809,50
B 8 11.366,86
B 9 12.058,87
B 10 14.207,84
B 11 14.761,72

 

 

Besoldungstabelle W

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe W        
W 1       4.855,20     
W 2  6.418,88
W 3  7.360,85

 

 

Besoldungsordnung C

RED Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
   Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
 C 1    3.733,53 3.864,63 3.995,67 4.126,74 4.257,88 4.388,92 4.520,00
 C 2    3.741,70 3.950,60 4.159,51 4.368,43 4.577,32 4.786,20 4.995,10
 C 3    4.120,24 4.356,75 4.593,31 4.829,85 5.066,37 5.302,92 5.539,41
 C 4    5.233,78 5.471,58 5.709,34 5.947,12 6.184,89 6.422,66 6.660,47
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.651,08 4.782,14 4.913,24 5.044,31 5.175,39 5.306,49 5.437,56  
 C 2  5.203,99 5.412,88 5.621,77 5.830,65 6.039,58 6.248,45 6.457,36 6.666,26
 C 3 5.775,96 6.012,50 6.249,05 6.485,55 6.722,09 6.958,62 7.195,15 7.431,67
 C 4  6.898,21 7.135,99 7.373,74 7.611,55 7.849,30 8.087,03 8.324,82 8.562,58

 

 

Besoldungstabelle R

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
   R 1 4.720,84 5.005,94 5.544,39 6.092,49 6.395,47 6.665,41 6.916,06 7.213,51
   R 2 5.651,81 5.925,88 6.201,29 6.763,17 7.052,38 7.333,29 7.588,08 7.870,40
R 3 8.636,10
R 4 9.144,28
R 5 9.725,40
R 6 10.274,89
R 7 10.810,61
R 8 11.366,97
R 9 12.059,68
R 10 14.820,85

 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
       Euro
A 5 bis A 8*      1.317,66   
 A 9 bis A 11   1.377,45
 A 12   1.532,25
A 13   1.567,47
A 13   1.517,47
A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c)   1.606,14

 

* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss 
des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag. 


Red 20230605 / 20221221

 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Berlin – Besoldungsrecht ab 01.01.2021

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L).>>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Die neu gewählte Landesregierung kündigte an, das in der vergangenen Legislaturperiode erreichte Besoldungsniveau zu halten (mind. dem Besoldungsdurchschnitt der Länder durch die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L zu übernehmen). Die Besoldungserhöhung wird wahrscheinlich erst zum 01.12.2022 erfolgen (deshalb gelten die Tabellen auf dieser Seite aller Voraussicht nach, bis Ende November 2022).

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Berlin finden Sie unter www.besoldung-berlin.de 


Red UT 20220302


 

Berlin – Besoldungsrecht ab 01.06.2018

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund nach einem 2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus – mit Ausnahme der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8. Bei diesen Besoldungsgruppen verbleibt es nach Erreichen des 3 Jahresrhythmus bei diesem und geht nicht in einen 4- jährigen über. Das Land Berlin hatte zum 01.08.2010 erstmals nach sechs Jahren wieder eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen.

Auch die Anpassungen in den Folgejahren ändert nicht den Besoldungsrückstand im Land Berlin gegenübner Beamten anderer Länder. Zuletzt hat Berlin mit Gesetz vom 9. April 2018 die ursprünglich vorgesehene Besoldungsanpassung ab 1. August 2018 um 2 Monate auf den 1. Juni 2018 vorgezogen. Demnach erhöhen sich die Bezüge für die Beamten und Versorgungsempfänger
- zum 1. Juni 2018 um 3,2 Prozent und
- für die Anwärterinnen und Anwärter um 75 Euro.

 

Die entsprechenden Tabellen ab 01.06.2018 finden Sie in diesem PDF


>>>Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin ab 01.06.2018.


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