Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Das Bundeskabinett hat am 3.09.2025 für die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom Frühjahr 2025 gestimmt und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen

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Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich geglie-dert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeig-net). 
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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung  

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Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 über die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom Frühjahr 2025 entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen

Die Bezüge für den Bundesbereich werden angehoben. Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes können im Dezember 2025 mit einer Abschlagszahlung rechnen. Das Bundeskabinett hat am 3.9.2025 für eine Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom Frühjahr 2025 gestimmt und dann für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen.

Die Gewerkschaft ver.di hatte auf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt entsprechend Druck gemacht und die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund vom Frühjahr 2025 auf den Beamtenbereich des Bundes gefordert. Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollten einbezogen werden.

Der Weg für eine Übertragung des Tarifergebnisses ist nun geebnet. Es sind folgende Schritte vorgesehen:
- rückwirkend zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent (monatlich mindestens 110 Euro)
- und in einem zweiten Anpassungsschriftt ab 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes wird rückwirkend zum 01.04.2025 angehoben (mindestens 110 Euro monatlich). Im Dezember 2025 wird es Abschlagszahlungen geben.

Es ist beabsichtigt, dass ein entsprechendes Gesetz zur Übertragung im Herbst im Verbund mit einem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation im Bundesbereich vorgelegt wird. Damit würde endlich der seit knapp fünf Jahren bestehende Stillstand im Bereich der amtsangemessenen Alimentation beendet und die Besoldung wieder verfassungsgemäß ausgestaltet sein. Die Pläne sollen dabei eine echte Modernisierung und Weiterentwicklung der Besoldung vorsehen. Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal fortentwickelt und neu justiert sowie das Grundgehalt und das Leistungsprinzip gestärkt werden.

Ziel ist es, dass „der Bund für alle Beamtinnen und Beamten – gerade auch im Sinne der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung – attraktiver und wettbewerbsfähiger wird.

 

Quelle: Internetmeldung von beamten-informationen.de vom 03.09.2025


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